Wir wenden uns gegen die fortschreitende europäische Vergemeinschaftung von Haftungsrisiken aus Bankgeschäften.
Leistungsfähige Staaten (wie Deutschland) sollen noch mehr für die politischen Verfehlungen anderer EU-Länder aufkommen. Damit können jene Staaten, die schon bisher ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele verfehlt haben, mit dieser Politik fortfahren; sie setzen dabei darauf, dass die nachteiligen Folgen ihrer Politik von der EU-Gemeinschaft getragen werden, vor allem von Deutschland. Praxis war dies bisher nur bei den Staatsfinanzen (Ausgleich der Defizite durch andere). Nunmehr sollen auch die kommunal verankerten Sparkassen, die Genossenschaftsbanken und die private Bankenwirtschaft dieser Umverteilung unterworfen werden, der Haftung aller für alle. Geplant ist dies unter den Stichworten „Bankenunion“ und „europäische Einlagensicherung“.
Unter dem Dach der EZB ist bereits eine Aufsicht über alle betroffenen Banken geschaffen worden. Als Vorwand dient die Behauptung, Finanzkrisen und Kettenreaktionen durch einheitliche Beurteilungen besser abwehren zu können. In der Doppelrolle der intransparenten EZB sehen wir einen gravierenden Interessenkonflikt: Die Bank ist zugleich Gläubigerin und Aufsichtsbehörde der von ihr abhängigen Geschäftsbanken.
Wir treten dafür ein, die nationale Souveränität über die Banken- und Finanzdienstleistungen wiederherzustellen; dieser Wirtschaftsbereich ist für ein reibungsloses Funktionieren unserer Volkswirtschaft lebenswichtig.
Die AfD verlangt, dass die deutschen Banken ihren Haftungsverbund auf die nationale Ebene begrenzen und wie bisher eigene Verbundlösungen schaffen können, die den unterschiedlichen Profilen der Banken Rechnung tragen. Diese Forderung nach Beschränkung der Bankenhaftung auf die nationale Ebene ist für die AfD nicht verhandelbarer Inhalt jeglicher Koalitionsvereinbarungen.
Die Bankenaufsicht muss vollständig in nationalen Händen liegen, unabhängig von vereinheitlichten EU-Standards.
Als Partei der sozialen Marktwirtschaft will die #AfD erreichen, dass in letzter Konsequenz Insolvenzen von Banken ohne Beteiligung des Steuerzahlers möglich sind.