+++Eilmeldung aus NRW: Der Berlin-Attentäter Anis Amri war mit 14 Identitäten ausgestattet+++
Wie heute morgen im Innenausschuss des Landtages NRW bekannt wurde, hielt sich Anis Amri unter 14 verschiedenen Identitäten in Deutschland auf.
Da in der Regel keine Ausweispapiere existieren, erhalten die Asylbegehrenden einen Identitätsnachweis direkt vom Amt. Es gibt jedoch auch keine Pflicht, Termine zur Abgabe von Fingerabdrücken wahrzunehmen, und somit kaum eine Möglichkeit, eine flächendeckende Identitätsüberprüfung durchzuführen. [2]
Für uns sind das unhaltbare Zustände, die in weiten Teilen auf das von Kanzlerin Merkel und der Bundesregierung verursachte Asylchaos zurückzuführen sind. Wir fordern dazu auf, die gesetzlich existierenden und eindeutigen Bestimmungen einzuhalten, sowie sie anzupassen. Denn nach aktuellem Stand ist der Asylantragsteller zwar praktisch dazu verpflichtet, Fingerabdrücke abzugeben, kann sich erkennungsdienstlichen Maßnahmen jedoch dadurch entziehen, dass er entsprechende Termine nicht wahrnimmt.
§15 Asylgesetz, Absatz 2, Punkt 7:
„Der Ausländer ist insbesondere verpflichtet, die vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Maßnahmen zu dulden.“ [3]
§16 Asylgesetz, Absatz 1:
„Die Identität eines Ausländers, der um Asyl nachsucht, ist durch erkennungsdienstliche Maßnahmen zu sichern. Nach Satz 1 dürfen nur Lichtbilder und Abdrucke aller zehn Finger aufgenommen werden; soweit ein Ausländer noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet hat, dürfen nach Satz 1 nur Lichtbilder aufgenommen werden.“ [4]
[1] http://www.focus.de/politik/deutschland/sondersitzung-zu-berlin-attentat-im-news-ticker-behoerdenversagen-im-fall-amri-jetzt-spricht-innenminister-jaeger_id_6450461.html