„Die sogenannte Dublin-Regel für einen Asylantrag in Europa hatte auch während der Flüchtlingskrise 2015 und 2016 Gültigkeit“, so der Europäische Gerichtshof (EuGH). Demnach müssen, nach Auffassung des EuGH, Asylanträge im ersten Ankunftsland gestellt werden, statt beispielsweise in Deutschland.

Das EuGH entspricht damit der Position der #AfD. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass der Fluchtgrund dann entfällt, wenn das erste sichere Land erreicht ist.

Geklagt hatten Asylbegehrende, die nun von Österreich und Slowenien nach Kroatien abgeschoben werden, das Land, über welches sie in die EU einreisten. Folgt man dieser Logik, müsste auch Deutschland nun umgehend alle 2015 über die Balkanroute eingereisten Asylbewerber abschieben.

Eine ausführliche Stellungnahme der #AfD folgt in Kürze.

http://www.deutschlandfunk.de/eugh-dublin-regel-galt-auch-waehrend-der-fluechtlingskrise.1939.de.html?drn%3Anews_id=772969