++ Frauen sollen in Männerchören mitsingen dürfen – sonst fällt die Steuerbegünstigung weg! ++
Zukünftig können Vereine nicht mehr die steuerlichen Vorteile der Gemeinnützigkeit genießen, wenn sie Frauen oder Männer als Mitglied ausschließen, so ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes, berichtet die Tageszeitung „Die Welt“.
Dazu erklärt Andre Barth – Ihr Landtagsabgeordneter der AfD, Mitglied im Haushaltsausschuss:
„Beim Lesen dieser Meldung fiel mir fast die Kaffeetasse aus der Hand. Man muss sich diesen ideologischen Gleichmacherei-Unsinn einmal auf der Zunge zergehen lassen: In Zukunft bekommen reine Männer- oder Frauenchöre ihre steuerlichen Privilegien gestrichen, wenn sie nicht Gesangsliebhaber des anderen Geschlechts mitsingen lassen. Zudem können keine Spendenbescheinigungen mehr ausgestellt werden und eventuelle staatliche Förderung ist auch passé.
Wenn man diesen Nonsens auf weitere gesellschaftliche Bereiche überträgt, wird es immer irrer: Fußballvereine müssten in letzter Konsequenz auch gemischte Mannschaften zulassen. Der katholischen Kirche werden alle Privilegien gestrichen, da nur Männer Priester werden dürfen. Und was ist mit dem türkischen Moscheeverein – dürfen jetzt auch wir Ungläubigen eintreten? Darf sich der Pferdeliebhaber in den Kaninchenzüchterverein einklagen? Scheinbar soll unsere Gesellschaft mit der Brechstange umerzogen werden, bis Genderideologie und Gleichheitsdogma in der letzten gesellschaftlichen Nische fest verankert sind.“
#AfD Mut zur Wahrheit
AfD Fraktion Sachsen