Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch gegen sieben Salafisten aufgehoben, die im Septemer 2014 als „Scharia-Polizei“ durch Wuppertal zogen, um Ungläubige zu bekehren. Das dortige Landgericht sprach die Gruppe um Sven Lau frei, weil es nicht anerkennen wollte, dass die verwendeten Warnwesten mit dem Aufdruck „Shariah-Police“ zur Einschüchterung dienen sollten.

Aber auch der Bundesgerichtshof bleibt in seiner Begründung zu harmlos. Denn der beschränkt sich in seiner Beurteilung lediglich auf die Frage, ob „junge Muslime“ von der Scharia-Polizei eingeschüchtert wurden. Gleichzeitig ignoriert er jedoch die Tatsache, dass der Salafismus eine gesamtgesellschaftliche Veränderung anstrebt. So hatten beispielsweise die mittlerweile verbotenen „LIES“-Aktionen, bei denen Ungläubige mit Hilfe des verteilten Korans zum Islam bekehrt werden sollten, eben nicht die Maßregelung junger Muslime zum Ziel, sondern die Bekehrung der Gesellschaft zum Islam.

Die Scharia-Polizei ist deshalb nicht mehr als ein Mittel zum Zweck. Sie war der Versuch, unserer freiheitlichen Gesellschaft die Zwänge des Islams aufzuerlegen.

https://www.tagesschau.de/inland/scharia-urteil-sharia-police-analyse-101.html