Dr. Christian Blex, MdL
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern in seinem Urteil verkündet, dass die nordrhein-westfälischen Kommunen Fahrverbote zur Luftreinhaltung verhängen dürfen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf sei nicht zu beanstanden und die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen wurde zurückgewiesen.
Meine Damen und Herren, das, was wir gestern erleben durften, war Staatsversagen mit Ansage.
Bevor das Verfahren gegen das Land Nordrhein-Westfalen beim Bundesverwaltungsgericht anhängig wurde, haben wir Ihnen gesagt, dass das strukturelle Korsett zur Einhaltung eines absurd geringen EU-Grenzwertes in Verbindung mit einer klagewütigen Umweltlobby konsequenterweise zu einem Fahrverbot führen muss.
Das Grundübel des Fahrverbots liegt in der vollkommen unreflektierten Übernahme einer „Empfehlung“ der Weltgesundheitsorganisation. Diesen sogenannten Luftgüteleitwert in Höhe von 40 µg/m³ für Stickstoffdioxid hat die EU als ökoradikales Planziel übernommen und so auch der deutsche Gesetzgeber. Dabei wird der Zielwert für Stickoxide in der Umgebungsluft als Grenzwert zur Abwehr unmittelbarer gesundheitlicher Gefahren interpretiert. Das ist bewusst falsch. Höchst offiziell sind an den deutschen Produktionsstätten weiterhin die 950 µg/m³ erlaubt. Zum Vergleich – zeigen die nach den hohen deutschen Standards durchgeführte Reizuntersuchungen an Nagetieren, dass Atemwegsbeschwerden erst ab einer Stickstoffdioxidkonzentration von 8.000 µg/m³ auftreten.
Diesen Grenzwert-Unsinn haben Sie zu verantworten. Sie sind zum Schaden unserer Bürger über das Brüsseler Ökostöckchen gesprungen!
Im direkten Vergleich nach der gültigen EU-Karte für Luftreinhaltung mit unseren europäischen Nachbarn fällt schnell auf, dass Deutschland mit 51 die mit Abstand meisten Messstellen hat. Frankreich auf dem nächsten Platz hat gerade einmal 28 Messstellen. Auch beim Aufstellen der Messcontainer rächt sich die preußische Obrigkeitshörigkeit. So bauen wir Deutschen unsere Messstellen direkt an die Hauptverkehrsstraßen. Die Standorte Corneliusstraße und Merowinger Straße liegen wohl bewusst ungünstig und sind damit nicht repräsentativ für Düsseldorf oder ganz NRW.
Durch die räumlichen Umgebungsbedingungen, die nichts mit dem Autoverkehr zu tun haben, werden hohe NO2-Werte begünstigt. Ein bloßes Verschieben der Messstation Corneliusstraße um 250 m nach Süden an die Oberbilker Allee würde zu deutlich geringeren Ergebnissen führen. Die Abgase der Binnenschiffe verursachen deutlich höhere Schadstoffanteile in der Luft als Kraftfahrzeuge.
Dagegen spricht die Probenentnahmepraxis in den romanischen Ländern eine ganz andere Sprache.
Das Zitat „in Brüssel erdacht, in Deutschland gemacht, in Italien gelacht“ geht auf ehemaligen Verkehrsminister Stolpe zurück und ist aktueller denn je.
In der politischen Debatte über Fahrverbote wird außer acht gelassen, dass die gesamten Stickstoffdioxid-Emissionen vor 25 Jahren noch 1,5 Mio. Tonnen betrugen und derzeit bei nur noch 0,5 Mio. Tonnen liegen. Vor allen Dingen wurde die Emission hauptsächlich im Verkehr um 65 % reduziert. Auch wird mit einem differenzierten Blick auf die mittleren Stickstoffdioxid-Konzentrationen deutlich, dass diese für den ländlichen, für den städtischen und erstmalig seit 2016 auch für den verkehrsnahen Hintergrund unter dem EU-Grenzwert von 40 µg/m³ lagen.Vor fast 20 Jahren betrug die mittlere Stickstoffdioxid-Konzentration für den verkehrsnahen Hintergrund noch mehr als 130 µg/m³!
Seit einigen Jahren publiziert das LANUV auf seiner Website die Monatsberichte zur Luftqualität in NRW. So wird für die letzte Messung im Dezember 2017 deutlich, dass keine Messstelle den Mittelwert von über 55 µg/m³ überschritten hat. Und wenn wir über Stickstoffdioxid sprechen so verweise ich auf den Abschlussbericht des Abgasuntersuchungsausschuss im Bundestag. Dort heißt es: „Die Kausalität unterstellende Aussage, jährlich würden 10.000 Menschen durch Verkehrsemissionen sterben, ist nach Ansicht des Ausschusses nach dem Ergebnis der Sachverständigenanhörung nicht haltbar.“ und „Es gibt keine wissenschaftlich erwiesenen Zahlen dazu, wie viele Menschen aufgrund grenzwertüberschreitender NO2-Expositionen erkrankt oder gar gestorben sind.“
Das Leipziger Urteil ist auch nicht im Sinne des Umwelt- und Gesundheitsschutzes. Es ist mit mehr Staus zu rechnen, wenn die Autofahrer wegen des Fahrverbots künftig größere Umwege fahren müssen. Dadurch emittieren sie natürlich auch mehr Stickstoffdioxid. Als Öko-Blockwart wird die Deutsche Umwelthilfe ihren Kreuzzug gegen Immobilienmakler, Händler, Auto- und Möbelhäuser, jetzt auch verstärkt gegen nordrhein-westfälischen Städte führen. Die juristische Schlammschlacht der DUH gegen die deutsche Wirtschaft hat gerade erst begonnen. Denn das Ganze hat System. Die DUH lehnt die persönliche Freiheit und den Individualverkehr ab. Sie skandalisieren um des Skandals Willen.
Nichtregierungsorganisationen sind eben genau das; Organisationen, die nicht regieren müssen. Ihre Parteien haben aber vollkommen bewusst erst dieses Problem erschaffen. Sie alleine sind verantwortlich, dass Millionen von deutschen Dieselbesitzern quasi kriminalisiert und enteignet werden.