
Ralf Stegner (SPD) behauptete, die AfD sei „für die Todesstrafe für demokratische Politiker.“ Die AfD Rheinland-Pfalz erwirkte deshalb eine einstweilige Verfügung, die ihm die Verbreitung dieser abstrusen Aussage untersagte. Hiergegen erhob er Einspruch. Und verlor in dieser Woche auch das zweite Verfahren in dieser Sache: