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+++ Opferschutz statt Täterschutz +++

Statt den Täterschutz immer weiter ausufern zu lassen, wollen wir den Fokus wieder darauf richten, den Opferschutz sachorientiert zu verbessern.
Der erhebliche Anteil von Ausländern gerade im Bereich der Gewalt- und Drogenkriminalität begegnet derzeit nur halbherzigen ausländerrechtlichen Maßnahmen, insbesondere können sich ausländische Kriminelle sehr häufig auf Abschiebungshindernisse berufen und sind auf diese Weise vor Abschiebung sicher.

Die Ausweisungsvoraussetzungen sind herabzusetzen und das Ausweisungsverfahren ist zu straffen, indem die Strafgerichte die Ausweisung von Kriminellen schon zugleich mit dem Strafurteil aussprechen.
Ferner sind gesetzliche Abschiebungshindernisse zu entschärfen.

Außerdem sind durch Vereinbarung mit ausländischen Staaten Aufnahmekapazitäten für sonst nicht abschiebbare Personen außerhalb Deutschlands zu schaffen, ggf. muss für gefährliche Kriminelle Sicherungshaft verhängt werden können.

Eine Schriftliche Kleine Anfrage des Parlamentarischen Geschäftsführers der #AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf an den Hamburger Senat hat ergeben:

Ein Dreivierteljahr nach den sexuellen Übergriffen während der Silvesternacht in Hamburg ist ein verurteilter afghanischer Sexualstraftäter immer noch nicht abgeschoben worden, u. a. weil das Asylverfahren des Migranten bis heute noch nicht abgeschlossen wurde. Dieser Fall dokumentiert eindrücklich das Versagen der Bundesregierung in der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Wir fordern, die Einbürgerung Krimineller zuverlässig zu verhindern, den Anspruch auf Einbürgerung abzuschaffen, den früheren Status Quo des Abstammungsprinzips (galt bis 2000) wieder einzuführen sowie den Verlust der Staatsbürgerschaft bei bestimmten Tatbeständen im Rahmen geltenden Rechts zu forcieren.

Zeit für Veränderungen. Zeit für #AfD

Link zum Artikel:
http://www.abendblatt.de/…/AfD-kritisiert-Abschiebepolitik-…

Link zur Anfrage:
https://afd-fraktion-hamburg.de/verurteilter-afghanischer-…/