Die Nachricht, dass einem Elternpaar 300 EUR Bußgeld angedroht wurde, weil der Sohn im Rahmen des Unterrichts nicht am Besuch einer Moschee teilnehmen wollte, führte zu heftigen Protesten.
Nun soll die zuständige Behörde zu dem Entschluss gekommen sein, „dass ein Besuch der Moschee im Rahmen des Unterrichts durchaus verpflichtend sei. Zudem beantragt das Ministerium, dass ein Ersatzunterricht in einer anderen Klasse auch nicht zu genehmigen sei. Denn der Besuch soll dem Schüler einen Einblick in die muslimische Gesellschaft geben.“
In einem ähnlichen Fall wurde ein Kommunionsausflug zu dem auch nicht-katholische Jugendliche eingeladen waren, nach Protesten abgesagt bzw. vom Schulunterricht ausgelagert, da es nicht statthaft sei, „Schüler und Eltern, die nicht der katholischen Konfession angehören, durch dieses Angebot in persönliche Gewissensnöte und Bedrängnis zu bringen“.
Hier gilt die negative Religionsfreiheit, die besagt, „dass niemand jemand anderen durch die Ausübung seiner Religion beeinträchtigen darf“, so ein evangelischer Pfarrer zum Entschluss der Schule.
Die negative Religionsfreiheit sollte überall und für alle gelten. Zeit für #AfD
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