Die Versorgung minderjähriger unbegleiteter Asylbewerber (UMA) wird in diesem Jahr, einer Schätzung der „Welt“ nach, etwa 4 Milliarden Euro kosten. Straffällige UMAs werden nicht abgeschoben, auch bei abgelehnten Asylanträgen findet eine Abschiebung nicht statt. Was ist also hilfreicher, als sich ein paar Jahre jünger zu machen, um in Deutschland bleiben und eine Rundumversorgung genießen zu können? So war der Afghane Hussein K., der als Alter 17 Jahre angab, mindestens 22 Jahre alt, als er in Freiburg eine Studentin ermordete. Nun wird er nach dem Erwachsenenstrafrecht angeklagt. [2]
Alterstests, mit denen das tatsächliche Alter bestimmt werden könnte, finden jedoch nicht statt. Und das, obwohl in den Ländern, in denen man solche Tests durchführt, erschreckende Zahlen zutage treten. So haben die Briten kürzlich ein Aufnahmeprogramm für minderjährige Asylbewerber gestoppt, nachdem festgestellt wurde, dass 65% der Altersangaben falsch waren. Der älteste „Minderjährige“ wurde demzufolge auf 38 Jahre geschätzt. [3] In Dänemark lag diese Zahl im Dezember 2016 noch höher, hier wies man in einer wissenschaftlichen Untersuchung 75% der Asylbewerber nach, beim Alter gelogen zu haben. [4]
Selbstverständlich bedürfen Minderjährige besonderen Anforderungen, wenn sie denn tatsächlich minderjährig sind. Und das gilt es festzustellen, bevor der Staat Steuergelder mit der Gießkanne verteilt.
Minderjährige Asylbewerber
[1]