Jeder EU-Bürger mit Job in Deutschland hat Anspruch auf Kindergeld. Selbst wenn der Nachwuchs im Ausland lebt. Das gilt laut EuGH-Urteil auch für Saisonarbeiter. Den Steuerzahler kostet das viel Geld.
Mit Sorge blickt man nach Luxemburg. Dort fällt der EuGH im Herbst erneut ein Urteil, das große Auswirkungen auf die deutsche Arbeitsbehörde haben könnte: Dann geht es um die Frage, ob EU-Ausländer auf Arbeitssuche in Deutschland Hartz IV bekommen können.
In der mündlichen Verhandlung im März hatte Deutschland den pauschalen Ausschluss verteidigt. Bringt der EuGH die deutsche Regelung zu Fall, müssten die Mitarbeiter in den Jobcentern jeden einzelnen Fall aufwendig prüfen und eine Arbeitsmarktprognose abgeben.
Das werde die Mitarbeiter schlicht überfordern, sagt der zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt und warnt: „Sollte der EuGH entscheiden, dass künftig auch für die Arbeitssuche Hartz IV gezahlt werden müsste, dann bekäme das Thema Sozialhilfetourismus eine ganz andere Dimension.“