AMTSGERICHT SCHREDDERT GRUNDGESETZ – linksversiffte Republik offenbart ihre hässliche Fratze!

Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen.

Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage einer Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.

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Dass nach richterlicher Entscheidung ausschließlich Mitglieder der #AfD beim Mietvertragsabschluss ihre Partei nennen sollen, um mögliche Hausbeschädigungen durch Antifa-Terror zu vermeiden,
ist in dieser linksgrün-versifften Republik zwar kein großes Wunder aber dennoch ein beispielloser Justizskandal!

Grundgesetz Artikel 3, Absatz 3:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder POLITISCHEN Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. [2] [1] https://www.hna.de/lokales/goettingen/goettingen-ort28741/gerichtsstreit-um-mietvertrag-niederlage-fuer-goettinger-afd-nachwuchspolitiker-9010160.html

[2] https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html