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Ralf Stegner (SPD) behauptete, die AfD sei „für die Todesstrafe für demokratische Politiker.“ Die AfD Rheinland-Pfalz erwirkte deshalb eine einstweilige Verfügung, die ihm die Verbreitung dieser abstrusen Aussage untersagte. Hiergegen erhob er Einspruch. Und verlor in dieser Woche auch das zweite Verfahren in dieser Sache:

http://www.alternative-rlp.de/afd-rheinland-pfalz-gegen-ralf-stegner-spd-landgericht-hamburg-bestaetigt-einstweilige-verfuegung-2