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Es klingt unglaublich, und doch ist es völlig logisch: Von 408.000 Asylbewerbern, deren Anträge das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im ersten Halbjahr 2017 bearbeitet hat, sind nur 2.177 bleibeberechtigt. Zumindest dann, wenn man das Grundgesetz berücksichtigen würde.

Da nahezu alle Asylbegehrenden bereits sichere Drittländer durchquert haben, um nach Deutschland zu gelangen, besteht das in Artikel 16a festgelegte Grundrecht auf Asyl keinesfalls. Und somit wird auch klar, warum eigentlich nur 0,5% der Asylanträge positiv beschieden werden dürften, zumindest dann, wenn geltendes Recht in Deutschland nicht bereits jede Bedeutung verloren hätte.

Im September #AfD wählen: Trau Dich Deutschland!

https://www.welt.de/politik/deutschland/article166646135/Mehr-Asylentscheidungen-in-Deutschland-als-im-Rest-der-EU-zusammen.html