Endlich hat sie sich zu Wort gemeldet, die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Marie-Luise Dreyer. Tagelang wartete man vergeblich auf mitfühlende Worte Dreyers, die ihren Nimbus als „Landesmutter“ nun aber endgültig verloren haben dürfte. Denn: Dreyer will alles lassen, wie es ist. Auch zukünftig soll eine „qualifizierte Inaugenscheinnahme“ ausreichen, um das Alter mutmaßlich „Geflüchteter“ zu bestimmen. Auch zukünftig erfolgt also die Feststellung des Alters minderjähriger Asylbewerber erst nach der des Todeszeitpunktes der Opfer dieser Politik.
Die AfD fordert bereits seit zwei Jahren eine obligatorische medizinische Untersuchung, um das Alter von „Flüchtlingen“ zu bestimmen. Das Hauptargument gegen diese Maßnahme, auch seitens der Bundesärztekammer, ist das der „körperlichen Unversehrtheit“. Allen Ernstes spricht die Kammer auch noch nach dem tragischen Tod der 15jährigen Mia davon, medizinische Untersuchungen aufgrund eines „Eingriffes ins Menschenwohl“ abzulehnen. Wie sich dies wohl für die Angehörigen des getöteten Mädchens anhört?
Fakt ist jedoch, dass gar keine Röntgenaufnahmen benötigt würden. Das Fraunhofer-Institut hat im vergangenen Jahr einen mobilen Handscanner entwickelt, der mit Ultraschall arbeitet und bereits eingesetzt wird. Ironischerweise wird damit ebenfalls das Alter von Migranten festgestellt, mit dem Hintergrund, gegen Schlepper vorgehen zu können, die Minderjährige schmuggeln. Schäden durch Röntgenstrahlen sind jedenfalls nicht zu befürchten, ebenso wie es keine komplizierten Untersuchungen gibt. Einfach in der Handhabung, schnelle Ergebnisfindung: Es gibt keine Argumente gegen eine solche Maßnahme.
Der Ultraschall-Handscanner des Fraunhofer-Instituts:
https://www.fraunhofer.de/de/presse/presseinformationen/2017/oktober/medica-2017-fraunhofer-zeigt-ultraschall-handscanner.html
Doch es fehlt der politische Wille, selbst nachdem sich im Falle der getöteten Freiburgerin Maria Ladenburger herausstellte, dass der Täter nicht 17, sondern bereits 35 Jahre alt ist. Hätte man sich mit ihm bei seiner Einreise näher befasst, wäre nach der Ermittlung des korrekten Alters vermutlich auch noch festgestellt worden, dass er nicht aus Afghanistan, sondern aus dem Iran stammt. Er wäre – zumindest in einem Land, das Recht & Gesetz noch einhält – vermutlich abgeschoben worden. Maria könnte also noch leben.