*** Aus unserem Grundsatzprogramm ***
Die Nebentätigkeiten der Abgeordneten haben ein für
unsere Demokratie bedrohliches Ausmaß angenommen.
Der Umfang der Nebentätigkeiten vieler Abgeordneter führt
zwangsläufig zu Abstrichen bei ihrer parlamentarischen Auf-
gabenerledigung. Viele Abgeordnete nutzen ihr politisches
Mandat, um sich lukrative Nebentätigkeiten zu beschaffen
mit dem Ziel der persönlichen Bereicherung.
Der größte Schaden für unsere Demokratie jedoch
entsteht dadurch, dass ein Großteil der Nebentätigkeiten im
Dunstkreis des Lobbyismus oder gar der Korruption anzu-
siedeln ist. Aus guten demokratischen Gründen wollen wir
die Regelungen der Nebentätigkeiten für Parlamentarier und
zur Abgeordnetenbestechung deutlich verschärfen.
Abgeordnete dürfen ausschließlich eine früher ausgeübte Tätigkeit in angemessenem Umfang fortführen. Die AfD legt bereits heute im § 19 Absatz 2 der Satzung für ihre eigenen Mit-
glieder strenge Regelungen fest. Ferner setzen wir uns für ein
Lobbyisten-Gesetz mit konkreten Rechten, Pflichten und
Sanktionen für Mandatsträger und Lobbyisten ein, das vor-
bildlichen Regelungen anderer Demokratien standhält.
Das Ziel ist, den Lobbyismus zu kontrollieren, die Transparenz
der Nebentätigkeiten herzustellen und die Arbeitsqualität
des Parlaments zu sichern. Die Arbeit von Organisationen,
die sich die Kontrolle des Lobbyismus zum Ziel gesetzt haben, begrüßen wir insoweit ausdrücklich.